Sicherheit

Plopsa strebt nach maximaler Sicherheit für die Besucher und widmet dieser Sicherheit größte Aufmerksamkeit. So werden alle Attraktionen täglich vom technischen Dienst des Parks überwacht und geprüft. Außerdem entsprechen die Attraktionen den strengsten vom belgischen Gesetz und/oder vom TÜV bestimmten Vorschriften.

Es ist möglich, dass eine oder mehrere unserer Attraktionen aus Sicherheitsgründen geschlossen sind. Sie erhalten dadurch jedoch keinen Anspruch auf Schadensersatz, Rückerstattung oder Kompensation.

Die meisten Attraktionen sind für Kinder ab 1 Meter Körpergröße, in Begleitung der Eltern oder nicht, entwickelt. Die Zugangsmodalitäten für die Attraktionen sind am Eingang des Parks sowie auf jedem separaten Attraktionsschild erwähnt. Unsere jüngsten Besucher können dank des raffinierten Parkmodells in aller Sicherheit ungehemmt herumtollen. Auch die Parkordnung und der Sonderführer für behinderte Besucher sind in solcher Weise erarbeitet, dass die optimale Sicherheit der Besucher gewährleistet wird.

Mindestalter von Aufsichtspersonen
Eine Aufsichtsperson muss mindestens 15 Jahre alt sein.